Ein Frage hätten wir noch, Katharina de la Durantaye

Katharina de la Durantaye, Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, insbesondere Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin, hat uns ein paar Fragen rund um das Urheberrecht beantwortet.

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1. Worin sehen Sie die größten Gefahren für Autoren?

Eine erhebliche Gefahr sehe ich darin, dass die Interessen der Autoren in der aktuellen Urheberrechtsdebatte und im Allgemeinen nicht ausreichend zur Sprache gebracht werden. Zwar gibt es Stimmen, die für sich in Anspruch nehmen, die Urheberseite auch im literarischen Bereich zu vertreten. Allerdings erkenne ich darin keine angemessene Abbildung der realen Interessen von Autoren. Die Autoren müssen darauf achten, dass sie nicht bevormundet werden, sondern sich selbst einbringen und ihre Interessen formulieren. Nur dann können diese bei der Weiterentwicklung des Urheberrechts ausreichend berücksichtigt werden.

2. Worauf sollten Autoren bei der Unterzeichnung eines Verlagsvertrags besonders achten?

Die Autoren sollten darauf bedacht sein, eine Vergütung zu vereinbaren, die eine faire Beteiligung an den Umsätzen ermöglicht, die durch die Verwertung ihrer Werke erzielt werden. Hier bietet sich eine prozentuale Beteiligung eher an als die Vereinbarung eines pauschalen Betrags. Buy-Out Verträge sollten vermieden werden. Im Hinblick auf die Einräumung von Nebenrechten sollten Verträge genau geprüft werden. Um die Kontrolle über das eigene Werk nicht zu verlieren, bietet sich auch die Vereinbarung einer relativ kurzen Vertragslaufzeit an (10 Jahre). Als Bezugspunkt bei der Prüfung eines Vertrages kann der Normvertrag für den Abschluss von Verlagsverträgen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels dienen. Er ist zwar mittlerweile etwas veraltet, bietet aber trotzdem eine gewisse Orientierung.

3. Halten Sie eine Reform des aktuellen Urheberrechts für angebracht, welche Änderungen würden Sie vorschlagen?

Eine Reform des Urheberrechts halte ich für angebracht und notwendig. Änderungsbedarf sehe ich beispielsweise im Bereich der Schrankenregelungen (§§ 44a ff. UrhG), durch die festgelegt wird, in welchen Fällen urheberrechtlich relevante Nutzungshandlungen gesetzlich zulässig sind. Sie sollten flexibler und technologieneutraler gestaltet werden. Aufgrund der technologischen Entwicklung werden die Regelungen des Urheberrechts derzeit der Realität nicht nur auf diesem Gebiet nicht mehr gerecht.

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