Die Posse um den Kampf Barlachs gegen Suhrkamp wird auch diese Woche fortgesetzt. Eben geht die Meldung über den Ticker, dass „die Geschäftsführung des Suhrkamp Verlags hat heute, am 27. Mai 2013, beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Einleitung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens nach dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) eingereicht.“ (auch hier). Damit könnte unter Umständen verhindert werden, das der Verlag nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 20. März 2013 den finanziellen Forderungen Barlachs nachkommen muss, die aller Voraussicht nach den Ruin des Hauses bedeuten würden.
Ebenfalls heute wurde berichtet, dass es Gerüchte um einen zukünftigen dritten Teilhaber gibt.