Bewerbt Euch!

Berliner Arbeitsstipendien Literatur

 

 

Es gilt wieder: an alle Berliner Autoren, der Regierende lädt Euch ein, bis zum 2. Februar 2015 eine Bewerbung an ihn zu schicken, wenn Ihr:
a. literarische Arbeiten aller literarischen Genres beginnen wollt
b. Entwürfe realisieren wollt
c. begonnene Arbeiten realisieren wollt
d. Texte vollenden wollt.

Um Eure Bewerbung kümmert sich dann unter anderem eine Jury. Das sind dieses Mal: Peter Böthig, Martin Jankowski, Dirk Knipphals, Wiebke Porombka, Cornelia Staudacher und Thomas Wohlfahrt.

 

Ansonsten schreibt der Regierende noch:

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Autorinnen und Autoren bestimmt. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Entwicklungsfähigkeit und Kontinuität.

Zweck der Stipendienvergabe ist es außerdem, die literarische Szene Berlins durch die Förderung innovativer Texte und deren Autorinnen und Autoren lebendig zu erhalten.

Voraussetzungen

Die Antragsstellenden sind durch Veröffentlichungen ausgewiesen oder lassen in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen.
Die Schriftstellerinnen und Schriftsteller leben und arbeiten in Berlin.
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn die Autorin bzw. der Autor in der Förderungszeit von anderer Seite ein Stipendium erhält.
Die Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden.
Umfang der Förderung

Die Stipendien sind mit 12.000 € dotiert und werden in sechs monatlichen Teilbeträgen à 2.000 € ausgezahlt. Die Stipendien beginnen im Juni.

Das Stipendium umfasst zudem die Teilnahme an einer öffentlichen Präsentation aller Ausgezeichneten im Herbst des Stipendienjahres.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im Dezember eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

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